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oder nach Absprache.
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Führungszeugnis
Mitarbeitende, die in definierten Aufgabenbereichen mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, in denen eine erhöhte Möglichkeit für Übergriffe besteht, müssen ihrem Träger nachweisen, dass es bei ihnen im Bereich Sexualstraftaten keinen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis gibt. Ansonsten dürfen diese Personen nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Der Nachweis wird zunächst durch die Beantragung des Führungszeugnisses erbracht. Dies ist für Ehrenamtlich kostenlos, wenn sie es über ein Formular der Bezirksjugend beantragen.
Danach können die Mitarbeitenden mit ihrem Führungszeugnis zu einem Pfarrer oder Bezirksjugendreferenten ihrer Wahl gehen. Dort wird das Zeugnis eingesehen und eine Bescheinigung über den nicht vorhandenen Eintrag ausgestellt. Diese Bescheinigung ist dann für den Träger, bei dem der Mitarbeitende engagiert ist, der entsprechende Nachweis.
Dieser Nachweis ist fünf Jahre lang gültig und muss dann erneuert werden.
Infos und die Formulare gibts im Pfarramt oder im Jugendbüro.